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Local Area Thread Rückspiegelkamera - Wolfbox oder auch andere?

Hat einer von Euch schon mal negative Erfahrungen gemacht oder davon gehört, weil die Wolfbox ohne E-Kennzeichnung eigentlich nicht verbaut werden darf?
Ich rede jetzt nicht von Sinn oder Unsinn dieser Regel, aber wenn ich es richtig verstehe, ist die Montage rechtlich nicht möglich. Da kann es ja durchaus mal Fälle geben, wo ein sehr genauer Prüfer oder auch die Rennleitung den Finger hebt.
 
Hat einer von Euch schon mal negative Erfahrungen gemacht oder davon gehört, weil die Wolfbox ohne E-Kennzeichnung eigentlich nicht verbaut werden darf?
Ich rede jetzt nicht von Sinn oder Unsinn dieser Regel, aber wenn ich es richtig verstehe, ist die Montage rechtlich nicht möglich. Da kann es ja durchaus mal Fälle geben, wo ein sehr genauer Prüfer oder auch die Rennleitung den Finger hebt.
Hast du rechtlich betrachtet in jedem Fall völlig Recht. Nun ist es so das bei solchen Themen Polizisten extrem wenig Knowledge haben und auch Tüv Prüfer hier extrem große Wissenslücken zu Ihren eigenen Regeln aufweisen. im Alltag habe ich noch von keinem Problem gehört (und wir haben schon zig Wolfboxen für Kunden eingebaut).

Wir als Unternehmen werden aufgrund des fehlenden E-Prüfzeichens die Wolfbox weiterhin nicht anbieten / verkaufen sondern lediglich montieren wenn sie angeliefert wird.
Was wir aber jedem Kunden sagen: Bitte auf keinen Fall die Wolfbox als Dashcam verwenden und im Fall des Falles das Videomaterial dem Richter geben. Wenn geprüft wird mit welcher Kamera aufgenommen wurde wäre das faktisch eine Selbstanzeige!
 
Hast du rechtlich betrachtet in jedem Fall völlig Recht. Nun ist es so das bei solchen Themen Polizisten extrem wenig Knowledge haben und auch Tüv Prüfer hier extrem große Wissenslücken zu Ihren eigenen Regeln aufweisen. im Alltag habe ich noch von keinem Problem gehört (und wir haben schon zig Wolfboxen für Kunden eingebaut).

Wir als Unternehmen werden aufgrund des fehlenden E-Prüfzeichens die Wolfbox weiterhin nicht anbieten / verkaufen sondern lediglich montieren wenn sie angeliefert wird.
Was wir aber jedem Kunden sagen: Bitte auf keinen Fall die Wolfbox als Dashcam verwenden und im Fall des Falles das Videomaterial dem Richter geben. Wenn geprüft wird mit welcher Kamera aufgenommen wurde wäre das faktisch eine Selbstanzeige!
Montiert Ihr die Wolfbox über dem Spiegel, so dass er (nach dem Abnehmen der Wolfbox genutzt werden kann), oder wird sie anstelle des Spiegels montiert?
 
Montiert Ihr die Wolfbox über dem Spiegel, so dass er (nach dem Abnehmen der Wolfbox genutzt werden kann), oder wird sie anstelle des Spiegels montiert?
Da ja jeder Kunde die Teile im Falle der Wolfbox mitbringt verbauen wir das was wir an Teilen bekommen. Ist ein neuer Spiegelhalter dabei verbauen wir den natürlich auch. ;-)
 
Als Zusatz zum Spiegel sehe ich da nicht, warum eine E-Kennzeichnung notwendig wäre.

Würde man den Spiegel durch die Wolfbox ersetzen, wäre es mir schon klar. Aber so sehe ich die zusätzliche Wolfbox als Fracht an.
 
Deine Sicht auf die Dinge ist 100% korrekt.
Aber nur, wenn die Wolfbox zusätzlich zum regulären Spiegel montiert wird.
Wenn Sie „auf/über“ dem Spiegel geschnallt wird ist das schon weniger klar. Wenn der Spiegel gegen die Wolfbox getauscht wird (was vermutlich meine Wahl wäre) geht rein rechtlich ohne E-Kennzeichnung nichts.
 
Ja, so habe ich das gemeint. Ich wäre ohne die obigen Beiträge offen gestanden aber niemals auf die Idee gekommen, überhaupt über eine E-Zulassung nachzudenken. 🤷‍♂️

So schnell kann man in eine Falle stolpern.
 
Beim QM ist der Innenspiegel optional bei Plane-/Spriegel-Aufbau, weil der Aufbau die Sicht nach hinten vollständig nimmt. In der Typengenehmigungsakte könnte stehen, ob das für alle QM gilt oder nur bei diesem Aufbau (ich vermute, für alle). Der QM is N1, daher könnte auch beim SW als N1 (Commercial) auf die Aussenspiegel abgestellt sein. Beim SW als M1 ist der Class I-Spiegel sicher nicht optional.
 
Ich habe mit einem TÜV-Prüfer gesprochen, und er hatte keine Probleme gesehen, da das Auto über zwei Außenspiegel verfügt. Bei einem Lieferwagen hat man ja auch oftmals keinen Innenspiegel und das ist genauso zulässig.
 
Der Lieferwagen hat seine Zulassung ja auch ohne Rückspiegel bekommen. Wenn der Rückspiegel Bestandteil der Zulassung ist darf er eigentlich nicht entfernt werden bzw. darf nicht verdeckt werden.
Jedoch ist es mit TÜV Prüfern so eine Sache. Fragst du 10 Stück bekommst du 7 unterschiedliche Antworten. im Dschungel aller Richtlinien sind die oftmals selbst überfordert. Kann ich aus leidiger Erfahrung berichten. Es kam mehr als einmal vor das ich TÜV Prüfer korrigieren musste.
 
Linke Spalte oben und unten: Bei M1 und N1 kann der Innenspiegel optional sein, wenn er keine Rücksicht bietet. Pickups mit Aufbau oder Lieferwagen ohne Heckfenster werden deshalb auf Basis der beiden Aussenspiegel typengenehmigt und deshalb kann man bei diesen den Innenspiegel durch eine Komfortvorrichtung ersetzen, die keine besondere Zulassung haben muss. Beim SW mit Heckscheibe bietet der Innenspiegel Rücksicht und dies vorschriftsgemäß, daher ist hoch unwahrscheinlich, daß er optional sein solle. Vorstellbar wäre das aber beim Commercial-SW. Genau wissen es das KBA und Ineos.
 

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Was ist das für ein Dokument?
Woher ist es, und ist es für den TÜV bindend?
 
Was ist das für ein Dokument?
Woher ist es, und ist es für den TÜV bindend?

§ 56 StvZO verweist auf Nr. 2.1.1 der Richtlinie 2003/97/EG, heute UNECE 46 („Regelung Nr. 46 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) — Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Einrichtungen für indirekte Sicht und von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Anbringung solcher Einrichtungen“), siehe dort insb. II 14, 15 (dritter Link unten). Bedeutet: Ist das Fahrzeug auf Antrag des Herstellers mit zwei verpflichtenden Aussenspiegeln (und einem optionalen Innenspiegel) typengenehmigt, darf man den Innenspiegel ersatzlos entfernen oder durch eine zulassungsfreie Komforteinrichtung ersetzen (dabei aber nicht das ADAS beeinträchtigen, insbesondere nicht eine etwaig vorhandene Driver Monitoring Camera). Ist der Innenspiegel nach der Typengenehmigung verpflichtend, darf er nicht ersatzlos entfernt werden, aber durch ein Kamerasystem ersetzt werden, das dann zugelassen sein muß. Eine solche Zulassung ist teuer, bezogen auf die Kamera, deren Funktionen und die konkrete Einbausituation. Wie es sich beim Grenadier verhält, steht in der Typengenehmigung, diese haben Ineos und das KBA und ist für den TÜV bindend. Das KBA erteilt bei berechtigtem Interesse dazu Auskunft.

https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__56.html
https://gesetze.legal/eu/rl_2003_97_eg/anhang_iii
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:42010X0710(06)&qid=1775887235792
 
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