The Grenadier Forum

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Local Area Thread Standlicht und die aufkommende erste HU

Der Mattes

Grenadier Owner
Local time
1:24 PM
Joined
Jul 4, 2022
Messages
39
Location
Iserlohn, Deutschland
Guten morgen liebes Forum,
in den letzten Tagen kontaktierte mich ein befreundeter Unternehmer, der sich kürzlich auch einen Grenadier gekauft hat, mit der Frage, ob mein Standlicht funktionieren würde. Gemeint ist: Das Fahrzeug wird gewerblich genutzt und in Dunkelheit abgestellt um zum Beispiel eine Baustelle zu besichtigen. Hier soll laut StVO aus Sicherheitsgründen das Standlicht eingeschaltet werden. Dies funktioniert aber nur mit gestecktem Schlüssel. Ich kann nicht das Standlicht einschalten, das Fahrzeug verlassen und abschließen. Dann schaltet der Grenadier das Standlicht nach wenigen Sekunden aus.
Ich konnte dies nicht aus dem Stand beantworten. Ich habe es nun am Wochenende an meinem Grenadier selbst probiert. Selbes verhalten.
Nun bin ich kein KFZ-Experte, aber es kam die Frage auf, was der Prüfer bei der ersten HU dazu sagen wird. Laut Google wird das Standlicht bei einer HU mit eingeschalteter Zündung und ausgeschalteter Zündung geprüft. Habt ihr eine Meinung dazu?
 
Ich hatte meinen Grenny gerade bei der Inspektion. Mein Händler hat dann auch gleich die HU gemacht. Gestern kam der Anruf alles ist durch. (Auch die Rückrufaktionen 😅😉)
Allerdings habe ich noch nie das Standlicht ausprobiert. Versuche mal daran zu denken es mal auszuprobieren wenn ich am vermutlich Freitag mein Auto abhole.
 
Gerade Inspektion, HU etc. machen lassen, keine Beanstandungen.
Die Sache mit dem Parklicht hat von Anfang an nicht funktioniert. Ich habe das vor 2 Jahren bereits bemängelt, aber auch mit der neuesten Software keine Änderung. Wird offensichtlich von allen Beteiligten elegant ignoriert.
 
Das kann ich Dir genau sagen:

1. Das was ein geparktes Fahrzeug anzeigen soll, ist die Parkleuchte. Deren Kennzeichen auf der Leuchte ist "R" (dummerweise, das gleiche Zeichen wie für Fernlicht). Das Parklicht ist optional und keine Pflicht. Findet er also neben dem "HC/R" (= Abblend und Fernlicht) auf Deinem Hauptscheinwerfer kein weiteres "R", muss er das auch nicht abprüfen. Ja, Parkleuchten müssen ohne Zündung leuchten können. Aber wie gesagt, kein "R" = keine Parkleuchte = keine Prüfung der Funktion einer Parkleuchte.

2. Was Du auf dem Scheinwerfer findest ist ein "A" für Begrenzungs- und Umrissleuchte. In der Position und Anzahl gilt das "A" dann für die Begrenzungsleuchtenfunktion. Diese darf, wenn sie zusammen mit dem Rücklicht angeht, die Parkleuchtenfunktion ersetzen. Muss aber nicht so geschaltet sein, da es keine Parkleuchte ist.

Quellen: UN-ECE-R48, -R7 und R77.

Gruß
AWo
 
Also kurz gesagt, die Möhre hat keine Parkleuchte und wenn ich das Auto bei Dunkelheit mit Beleuchtung abstellen will, muss ich das Standlicht eingeschaltet lassen?
 
Hi,
hab den Fahrzeugschein nicht zur Hand. Ich meine 1,93m stehen drin bzw. hatte ich seinerzeit 2,15m Spiegel- zu Spiegelaußenkante gemessen.
 
Ok, Spiegelaußenkante zählt nicht. Weil, bei über 2 m breite sind Parkleuchten sogar verboten.

Gruß
AWo
 
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