The Grenadier Forum

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Local Area Thread Zugang technische Publikationen DE

Was ich etwas verwunderlich finde ist die Ankündigung, dass die ersten 12 Monate kostenfrei sind.
Habe eigentlich keine Lust für eine Anfangs zugesagte Eigenschaft regelmäßig zu zahlen.
In den AGB und dem Anmeldeformular habe ich davon nichts gelesen, nur von der grundsätzlichen Kündigungsmöglichkeit etc.
 
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So steht´s in der E-Mail. Für mich impliziert das einen kostenpflichtigen Zugang nach 12 Monaten.
 
Sie entschuldigen sich also (für die lange Wartezeit ?) mit 12 Monaten "kostenfreier Nutzung".

Das ist nicht das, was sie angekündigt haben. (n)
 
Seid doch froh das mal irgendwas kommt! Wir wissen doch noch gar nicht wie teuer es tatsächlich sein wird. Ich habe für alle meine Fahrzeuge technische Anleitungen, nur für den Grenadier hab ich derzeit noch gar nix. Deshalb freue ich mich erstmal das was kommt.
 
Wer sagt, dass ich mich darüber nicht freue? Ich muss aber nicht auf die Knie fallen, bloß weil man jetzt vom vollmundig gegeben Versprechen ein Quentchen einlöst.

Und dass das dann irgendwann Geld kosten könnte, hat nichts mit Service zu tun, sondern degradiert es zu einem stinknormalen Produkt was man kaufen kann oder nicht.

Und darüber freue ich mich überhaupt nicht.
 
Ja, schade, das liest sich eindeutig.

Ich gestehe, dass die damalige Aussage für mich implizierte, dass es einen dauerhaft kostenlosen Zugang zur Werkstattdokumentation gäbe.

Naja,besser als nichts, in der Hoffnung, dass es die Folgenutzung für einen fairen Kurs gibt.

Und man muss dee Fairness halber sagen, dass die meisten Hersteller gar keinen Zugang zu diesen Infos gewähren, nicht mal gegen Geld.

Irgendwann wird ein findiger Kopf nen RPA Prozess bauen, die Infos entgegen den AGB komplett auslesen, in ein LLM packen und verfügbar machen… dann gibts ChatGrenadier.
 
Meine Hoffnung ist, dass mit den technischen Publikationen auch die freie Werkstattwahl eintrifft...
Mal gucken.
 
Meine Hoffnung ist, dass mit den technischen Publikationen auch die freie Werkstattwahl eintrifft...
Mal gucken.
Der text bei Ineos liest sich für mich zumindest so, dass auch gewerbliche, also Werkstätten, Zugang bekommen können.

Für die freie Wetkstattwahl in Bezug auf die freiwillige 5 Jahresgarantie bin ich aktuell überfragt, ob da eine Werkstattbindung gefordert ist oder „nur“ Arbeiten nach Herstellervorgabe.
 
Der text bei Ineos liest sich für mich zumindest so, dass auch gewerbliche, also Werkstätten, Zugang bekommen können.

Für die freie Wetkstattwahl in Bezug auf die freiwillige 5 Jahresgarantie bin ich aktuell überfragt, ob da eine Werkstattbindung gefordert ist oder „nur“ Arbeiten nach Herstellervorgabe.
Meines Wissens dürfte die freie Werkstattwahl kein Thema sein, sofern nachgewiesen werden kann, dass nach Werksvorgaben die Wartung durchgeführt wird. Bei Garantiearbeiten innerhalb der ersten 5 Jahre könnte es dann IA-Werkstätten geben, bei denen es zu längeren Wartezeiten für Termine kommen kann...;) Aber vielleicht haben wir jemand im Forum, der Einblick in die Handhabung im Fall der Fälle hat.
Für mich spielt das glücklicherweise keine Rolle, da meine Vertragswerkstatt am Ort ist. :cool:
 
Meines Wissens dürfte die freie Werkstattwahl kein Thema sein, sofern nachgewiesen werden kann, dass nach Werksvorgaben die Wartung durchgeführt wird. Bei Garantiearbeiten innerhalb der ersten 5 Jahre könnte es dann IA-Werkstätten geben, bei denen es zu längeren Wartezeiten für Termine kommen kann...;) Aber vielleicht haben wir jemand im Forum, der Einblick in die Handhabung im Fall der Fälle hat.
Für mich spielt das glücklicherweise keine Rolle, da meine Vertragswerkstatt am Ort ist. :cool:
Bei der gesetzlichen Gewährleistung ist das korrekt. Dort kann lediglich vorgeschrieben werden, dass nach Herstellervorgaben gearbeitet wurde. Was teilweise aber schwierig nachzuweisen, aber möglich ist.

Ansonsten: Das hängt von den Garantiebedingungen ab. Bei Skoda beispielsweise ist in der Garantieverlängerung eine zwingende Bindung an Skoda Vertragshändler geknüpft. Da es sich um einen Vertrag mit freier Vertragsgestaltung handelt ist dies leider legitim.

Es hängt also davon ab was in den Garantiebedingungen steht. Die habe ich leider nicht zur Hand, sonst hätte ich geschaut. Das kann sogar soweit gehen, dass -z.B. bei der Porsche Approved Garantie- die Garantie bei nicht vom Hersteller freigegeben Teilen erlischt, wenn sie verbaut wurden. Da steht es auch explizit drin.
 
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