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Local Area Thread Leihwagen bei Garantiearbeiten

Sauerländer

Grenadier Owner
Local time
6:37 PM
Joined
Mar 15, 2025
Messages
92
Location
Selm/Germany
Hallo zusammen,

nachdem mein Grenadier, auf der Suche nach Wassereintrittsstellen, nun bald 4 Wochen beim Service steht, frage ich mich, wie es andere Servicepartner mit der Stellung eines Leihwagen halten.
Gut, ich habe Ausweichfahrzeuge, doch frage ich mich, ob es nicht eine finanzielle Kompensation geben sollte?:unsure::unsure:

Danke für Hinweise!

der Sauerländer
 
Hinweis:
Wenn, wie hier im Forum geschrieben, kaputte Wischwasserdüsen, junge kaputte Spurstangenköpfe oder auch größeres weder als Gewährleistung anerkannt, noch aus Kulanzgründen ersetzt werden, dann bist Du wie auf hoher See einzig und alleine auf Deinen Händler und seiner derzeitigen Laune unterworfen.

Daumendrückender AWo
 
Obwohl ich vom Wassereintritt häufig lese und dieser sicherlich nicht mit einem Fehlverhalten des Benutzers zu begründen ist...
 
Hallo zusammen,

nachdem mein Grenadier, auf der Suche nach Wassereintrittsstellen, nun bald 4 Wochen beim Service steht, frage ich mich, wie es andere Servicepartner mit der Stellung eines Leihwagen halten.
Gut, ich habe Ausweichfahrzeuge, doch frage ich mich, ob es nicht eine finanzielle Kompensation geben sollte?:unsure::unsure:

Danke für Hinweise!

der Sauerländer
Hi, laut Aussagen meiner Werkstatt übernimmt Ineos bei Garantiearbeiten relativ problemlos für bis zu 5 Tagen die Kosten für einen Ersatzwagen. Allerdings muss das von der Werkstatt beantragt werden. Hatte ich bereits genutzt.

Auch (m)eine defekte WiWa Düse wurde anstandslos kostenlos ersetzt.

Ich vermute, es liegt am Willen der Werkstatt. Denn die Kommunikation mit Ineos wird auch von meiner Werkstatt-vorsichtig formuliert- als schwierig beschrieben. Und da hat vielleicht nicht jede Werkstatt Bock drauf und versucht abzuwiegeln.
 
Hallo, zusammen,

da mein Wagen nun insgesamt knapp 1,5 Monate in der Werkstatt stand, vorrangig wegen Wassereinbruch im Dachbereich, kann ich hier ein wenig berichten.
Ein Leihwagen wurde mir erst bei der letzten Reparaturmaßnahme offeriert, diesen habe ich damals aber abgelehnt, da ich mit einem Sport-SUV von Landrover weder meinen Hund transportieren kann, noch entsprechende Wege befahren kann, für die ich gewöhnlich meinen Grenadier nutze.

Ebenso kann ich bestätigen, dass die Werkstatt dies von INEOS bestätigt haben muss, da die Werkstatt sonst auf den Kosten für den Leihwagen sitzen bleibt. Da mein "Undichtigkeits-Problem" leider immer noch nicht behoben ist, weiß ich, dass diese Rücksprache/Freigabe anscheinend nicht allzu einfach ist. Ich vertraue der Werkstatt da, dass es nicht an ihnen liegt, wenn sich hier wenig bewegt. Finde ich persönlich sehr schade, da es sich ja offensichtlich um Schäden handelt, die im Rahmen der Gewährleistung behoben werden sollten.
 
Matzker Köln bisher keinen gratis Leihwagen bei Garantiearbeiten……und im Schnitt 4 Wochen Werkstatt Vorlauf…. Schlösser/Türdichtungen im April Austausch nötig festgestellt, September nun Termin. Schlösser waren nicht lieferbar und zum ersten Termin Mitte August, sind wir in Urlaub
 
Ich war mal der Ansicht, dass mir beim Kauf eines neuen Fahrzeugs, welches noch Garantie bzuw. Gewährleistung hat, im Reparaturfall ein Ersatzfahrzeug zusteht.

Das ist leider nicht (mehr?) so. Es gibt Fälle, in denen man so einen Anspruch hat, z.B. bei einem fremdverschukldeten Unfall. Aber bei einem Defekt hängt das von den zugehörigen Verträgen ab. Wenn da kein solcher Anspruch formuliert ist, hat man den auch nicht.

Allerdings kann ein Käufer, wenn das alles unzumutbar lange dauert, durchaus vom Kauf zurücktreten. Deshalb kann es (für den Verkäufer) durchaus sinnvoll sein, ein kostenloses Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen, weil sich die Zumutbarkeitsfrist dadurch verlängert. Wie lange diese ist, hängt - wie immer - von unscharfen Faktoren ab. Im Zweifelsfall vom Richter ... der dann hoffentlich kein fanatischer Radfahrer ist ...

Aber klar ist, dass so etwas natürlich immer Ärger bedeutet.
 
Ich war mal der Ansicht, dass mir beim Kauf eines neuen Fahrzeugs, welches noch Garantie bzuw. Gewährleistung hat, im Reparaturfall ein Ersatzfahrzeug zusteht.

Das ist leider nicht (mehr?) so. Es gibt Fälle, in denen man so einen Anspruch hat, z.B. bei einem fremdverschukldeten Unfall. Aber bei einem Defekt hängt das von den zugehörigen Verträgen ab. Wenn da kein solcher Anspruch formuliert ist, hat man den auch nicht.

Allerdings kann ein Käufer, wenn das alles unzumutbar lange dauert, durchaus vom Kauf zurücktreten. Deshalb kann es (für den Verkäufer) durchaus sinnvoll sein, ein kostenloses Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen, weil sich die Zumutbarkeitsfrist dadurch verlängert. Wie lange diese ist, hängt - wie immer - von unscharfen Faktoren ab. Im Zweifelsfall vom Richter ... der dann hoffentlich kein fanatischer Radfahrer ist ...

Aber klar ist, dass so etwas natürlich immer Ärger bedeutet.
Korrekt.

Der gesetzliche Gewährleistungsanspruch deckt keine Ersatzmobilität ab, bei unzumutbaren Verzögerungen kann aber ein Mangel vorliegen, welcher, bei korrekter Vorgehensweise (Mängelrüge, Fristsetzung etc.), einen Rücktritt vom Kaufvertrag durchaus wahrscheinlich werden lässt. Und Richter sind gar nicht so abweisend.

Bei Garantien, die über den Gewährleistungsumfang hinausgehen, kenne ich eigentlich keinen Hersteller, der -außerhalb einer Panne- Ersatzmobilität schriftlich garantiert. Und bei Pannen sind innerhalb der Mobiltätsgarantie oft auch nur wenige Tage garantiert.

Außerhalb der schriftlichen Garantiezusage werde ich im Gewährleistungszeitraum bei meinem Alltagsauto aber auf Kosten des Herstellers während der ersten 2 Jahre bei Garantiereparaturen oder Rückrufen anstandslos mobil gehalten, bis der Mangel abgestellt ist. im Zweifel auch über mehrere Monate (bei mir Gottseidank nicht, einem Freund leider schon passiert). Das ist aber glaube ich eher die Ausnahme als die Regel.
 
Ich habe das bei Ford vor Gericht durch. Da war der Fall das Ford mir einen vergleichbaren Leihwagen gestellt hatte, als mein Ranger den dritten Motor innerhalbschaden der ersten 100.000km hatte.

Erster Motortausch knapp 8 Wochen alt 37.000km - 6 Wochen Stillstand ohne Leihwagen
Zweiter Motortausch nach 17 Wochen (davon 6 Wochen Stillstand) 52.000km - 5 Wochen Stillstand ohne Leihwagen

Dritter Motortausch 23 Wochen alt (davon 11 Wochen Stillstand) bei 81.000km - Motor nicht lieferbar mindestens 3 Monate Wartezeit hier gab es nachdem ich richtig Druck bei Kundendienst und Co gemacht habe dann durch Ford von Europcar einen VW Touareg als Leihwagen. Am Ende waren es übrigens 14 Wochen, bis ich das Fahrzeug wieder hatte.

Die Kosten für den Leihwagen betrugen laut Abrechnung durch Europcar mit Zusatzkilometern und Co ~24.800€.
Und Ford hat nicht bezahlt. Ich hatte den Betrag plötzlich von meiner Kreditkarte abgebucht, den ich für die Kaution hinterlegen musste. Zwar hatte Ford die Anmietung auch über einen Rahmenvertrag mit Europcar organisiert, aber die Kostenübernahme wurde dann im Nachgang abgelehnt und gemäß der AGB von Europcar haftet der tatsächliche Mieter des Fahrzeugs...
Übrigens hat Ford nach Ansicht des Gerichts zu Recht die Kosten abgelehnt.
Obwohl bei Ford in den Garantiebedingungen drin steht, dass kostenfrei ein Leihwagen zur Verfügung gestellt wird - man hat es auch schriftlich. Aber ganz hinten im kleingedruckten der Garantiebedingungen steht, dass der Garantieinhaber keinen Rechtsanspruch auf Leistungen aus der Herstellergarantie hat und diese einen freiwilligen Leistungskatalog darstellt.
Zu dem war das Gericht der Ansicht, dass man ja durch die Fahrleistung Geld in der Wertminderung beim Eigenfahrzeug gespart habe.

Übrigens habe ich dafür dann beim 4ten Motorschaden bei knapp 120.000km eine Wandlung bestanden und die Reparatur abgelehnt. Hier hat Ford dann vor Gericht den kürzeren gezogen und musste mir einen neuen Ranger trotz der hohen Kilometerleistung ausliefern. ..

Aber daher bin ich beim Leihwagen vom Hersteller sehr vorsichtig vorgegangen und rechne auch nicht mehr damit. Auch wenn meiner Meinung nach diese Handhabung falsch ist, denn ich kaufe mir ja einen Neuwagen um „garantiert“ mobil zu sein. Sonst könnte es auch ein 40 Jahre altes Schrottauto sein, wo der TÜV sagte, dass es aber das letzte Mal ist, dass der ne Plakette bekommt
 
Ja, da kannste nur kotzen. Ich bin zwar auch der Ansicht, dass nicht alles immer und überall im Vollkasko-Modus vor sich geht. Aber wenn entgegen der Verkaufsankündigungen (und auch entgegen der marktüblichen Annahmen eines Kunden) im guten Glauben so ein Fahrzeug gekauft wird, dann kann es m.E. nicht sein, dass der Kunde "mit dem Schaden heim geht", wie das im Juristendeutsch so niedlich heißt. Er muss nun wirklich nicht a priori damit rechnen, dass an seinem Neufahrzeug schon innerhalb Garantiezeit vier Motoren verrecken. Es wird doch auch sonst immer von den Gerichten darauf abgestellt, dass eine Leistung "nach dem Stand der Technik" abgeliefert werden muss.

In Deutschland werden Unternehmen gegenüber Kunden im Vergleich zu (beispielsweise) den USA aber viel zu gut geschützt. Auch deshalb gibt es hier keine Sammelklagen. Es ist politisch nicht gewollt, dass die Unternehmen in solchen Fällen dingfest gamcht werden können.
 
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